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Beschreibung

Widerstandsrecht und Konfessionskonflikt.

Wurde im Alten Reich durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 der weiteren Entwicklung widerstandsrechtlicher Argumente die Spitze genommen? Die Studie nimmt dieses Problem zum einen durch die Konzentration auf die Frage der Not- und Gegenwehr, zum anderen durch den systematischen Vergleich mit England und Schottland, zwei vermeintlichen Mutterländern der Radikalisierung widerstandsrechtlicher Argumente zu einem modernen Naturrecht, auf. Nach einem einleitenden Überblick zur Geschichte der Historiographie des Widerstandsrechts von Ranke bis in die Gegenwart wird im zweiten Teil für das Reich die konzeptionelle Ausdifferenzierung der Konzepte strafrechtlicher Notwehr, reichsständischen Widerstandsrechts und naturrechtlicher Gegenwehr zwischen 1530 und dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts verfolgt. Das Naturrecht der Gegenwehr wurde dabei den sich entwickelnden Territorien, nicht jedoch als fürstlichen Landesherrschaften, sondern als Vaterländern der Gläubigen und als Herrschaft des Rechts, zugesprochen. Die emphatische Aufforderung zur Verteidigung der Landesgesetze als Pflicht aller »cives patriae amantes« über die konfessionelle Trennlinie zwischen Reformierten und Lutheranern und die unterschiedlichsten verfassungsrechtlichen Entwürfe der Zeit hinweg wurde auch von Landständen im Konflikt mit ihrer Landesobrigkeit rezipiert. Im letzten Teil wurde die Rezeption dieser Argumente in Schottland und England um die Mitte des 16. Jahrhunderts und erneut seit den 1620er Jahren verfolgt. Die Sicht von einem vermeintlichen Gegensatz lutherischer Obrigkeitshörigkeit im Reich gegenüber calvinistischem Widerstandswillen in England und Schottland ist kaum haltbar.

EAN: 9783428097876

 

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