Beschreibung
Positive Maßnahmen zwischen Unternehmerfreiheit und Gleichbehandlung.
Europäische Richtlinien und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung. Die Vorschriften erlauben aber positive Maßnahmen, die eine benachteiligte Gruppe besser stellen und so über eine formale Gleichbehandlung hinausgehen. Durch die Förderung der einen Gruppe besteht die Gefahr, dass die andere Gruppe benachteiligt wird. Der Europäische Gerichtshof hat bisher nur für Frauenfördermaßnahmen einschränkende Voraussetzungen entwickelt. Indra Burg untersucht, inwiefern diese Kriterien auf die anderen Diskriminierungsmerkmale übertragen werden können. Als Ausgangspunkt dient neben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die bereits differenzierte US-amerikanische Rechtsprechung zur affirmative action. Nach der Bestimmung abstrakter Kriterien bildet die Übertragung auf konkrete Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt. Dabei werden einerseits die bereits bestehenden Regelungen berücksichtigt wie die Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz oder die Staffelung von Urlaubsansprüchen in Tarifverträgen, die ältere Beschäftigte bevorzugen. Andererseits werden neuartige Fördermaßnahmen wie Gebetspausen für Muslime, koscheres Essen in der Betriebskantine für jüdische Beschäftigte oder Einstellungsquoten für Migranten in den Blick genommen. Denn positive Maßnahmen erfreuen sich im internationalen Trend einer zunehmenden Beliebtheit.
EAN: 9783428129263